4. April: Internationaler Tag zur Aufklärung über die Minengefahr

Nicht nur dass sofort ersichtlich ist, dass Landminen, Streubomben und Sprengfallen äußerst tückische Waffen sind, die töten und schwere Verletzungen verursachen können, die auch nach dem Ende von Kriegen weiterhin jederzeit explodieren können – sie verstoßen auch gegen die Regeln des humanitären Völkerrechts.
Demnach ist die Verwendung von Waffen verboten, die überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden verursachen. Mittel der Kriegsführung sind verboten, von denen erwartet werden kann, dass sie ausgedehnte, lang anhaltende und schwere Schäden an der natürlichen Umwelt verursachen. Direkte kriegerische Angriffe auf Zivilpersonen sind verboten.
(Art 48 und 38 Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen 1949)
Minen unterscheiden nicht zwischen Soldaten im Kampf und zwischen Bauern auf dem Feld, Kindern auf dem Weg zur Schule oder Frauen beim Holzsammeln. Minen lauern im Boden und verhindern oft noch Jahrzehnte nach Kriegsende den Wiederaufbau einer Gesellschaft.
Das Rote Kreuz setzt sich in aller Welt für die Opfer von Minen ein: In Afghanistan unterhält es mehrere Orthopädiewerkstätten zur Anpassung von Prothesen und ist dort außerdem mit Minenräumungsteams vertreten. In Kambodscha ist das Rote Kreuz mit Aufklärungskampagnen aktiv. In Aserbaidschan hat das Rote Kreuz Spielplätze gebaut, um Kindern Schutzräume zu bieten. Die Spielplätze haben Abenteuercharakter, damit die Kinder nicht in Versuchung geraten, durchs offene Gelände zu streifen. In Laos (mit regelrecht verseuchten Landstrichen) vergibt das Rote Kreuz Mikrokredite, damit Familien sich neue Einkommensquellen wie Kleinviehzucht erschließen können, anstatt auf Minenfeldern Reis anzubauen.
Ottawa-Übereinkommen 1997
Minen führten in den letzten 30 Jahren zum Tod von ca. 1 Million Menschen. Davon waren 80 Prozent Zivilisten. Insgesamt sind ca. 25 Prozent der Opfer Kinder. In über 25 Ländern liegen noch Minen verstreut. Wenn Sie explodieren verursachen sie häufig Verstümmelungen und Gehörschäden.
Das Ottawa-Übereinkommen über die weltweite Ächtung von Antipersonen-Minen von 1997 verbieten Einsatz, Produktion, Lagerung und Weitergabe von Antipersonenminen. Das Übereinkommen war der Höhepunkt einer langen Kampagne mit Rotkreuz-Beteiligung für ein Verbot von Antipersonenminen. Die Kampagne (Internationale Campaign to Ban Landmines) wurde 1997 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.
Das Ottawa-Übereinkommen wurde bisher von 156 Staaten ratifiziert, also in nationales Recht übernommen. Seit in Kraft treten wurden 42 Millionen Minen zertstört.
Gabi Debatin
Das Rote Kreuz setzt sich fortlaufend dafür ein, dass das Ottawa-Abkommen sowie das Übereinkommen zum Verbot von Streubomben (1. August 2010) von möglichst vielen Staaten ratifiziert werden. Dabei bleibt es weiterhin mit Aufklärungskampagnen und Minenräumungen in den betroffenen Ländern aktiv und unterstützt Minenopfer mit medizinischer/psychologischer Hilfe, damit diese nicht im Elend versinken.
Mehr Rotkreuz-Hilfe
Film zum Thema
Seite druckenSeite empfehlennach oben
© 2012 Deutsches Jugendrotkreuz